Zu ihren Aufgaben gehört es, die Kinderrechte bekannter zu machen. Wenn nötig erinnert sie Personen und Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, an die Einhaltung der UN-KRK. Darüber hinaus berät sie die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kindgerechten Umsetzung der Konvention.
Sie setzt sich zudem für eine kinderrechtsbasierte Forschung ein. Dazu arbeitet die Monitoring-Stelle eng mit der Zivilgesellschaft, mit staatlichen Stellen und Forschungsinstituten zusammen. Und natürlich mit Kindern und Jugendlichen selbst, denn Partizipation, im Sinne von Artikel 12 der Konvention, ist Grundlage ihrer Arbeit.
Die Monitoring-Stelle tauscht sich mit Nationalen Menschenrechtsinstitutionen anderer Länder aus und informiert den UN-Kinderrechtsausschuss über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland.