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Diese Internet-Seite heißt www.recht-auf-geburtsurkunde.de.
Sie ist vom Deutschen Institut für Menschenrechte.
Hier finden Sie Infos zum Recht auf Geburten-Registrierung.
Das ist ein Recht von Kindern:
Wenn sie in Deutschland geboren sind.
Sie werden nach ihrer Geburt beim Amt in eine Liste eingetragen.
Diese Liste heißt Geburten-Register.
Das Recht auf den Eintrag in dieser Liste steht in der UN-Kinder-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag von fast allen Ländern in der Welt.
Darin stehen die Rechte von Kindern.
Auf der Start-Seite gibt es 2 wichtige Themen-Bereiche:
Damit wird klar:
Eine Geburts-Urkunde bedeutet Zugang zum Recht.
Zum Beispiel zum Recht auf Heirat.
Alle 9 Stationen werden mit Texten und Bildern erklärt.
Auf der Internet-Seite gibt es auch Infos darüber:
Das steht im Gesetz zum Recht auf eine Geburts-Urkunde.
Außerdem finden Sie auf der Internet-Seite:
Im Bereich Barrierefreiheit finden Sie die Erklärung zur Barriere-Freiheit von dieser Internet-Seite.
Wenn Sie Fragen haben: Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an: kontakt(at)institut-fuer-menschenrechte.de
„Leichte Sprache die Bilder“, © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013