Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist gültig für diese Internet-Seite:

www.recht-auf-geburtsurkunde.de

Diese Internet-Seite ist vom Deutschen Institut für Menschenrechte.

Wir bemühen wir uns darum:

Alle Regeln zur Barriere-Freiheit werden beachtet.

Die Regeln dafür stehen in diesen Texten:

  • Im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Die Abkürzung ist BGG.

  • In der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung.

Die Abkürzung ist BITV 2.0.

Die Regeln aus diesen Texten wurden beachtet oder werden nach Möglichkeit beachtet:

Blatt Papier mit der Überschrift Regeln
  • Regeln aus der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung.

  • Regeln für barriere-freie Inhalte auf Internet-Seiten.

  • Valides CSS.
    Das ist eine korrekte Sprache für Computer-Programme.

  • Valider HTML-Code.
    Das ist eine Technik:
    Damit die Benutzer und Benutzerinnen die Seite immer gut sehen und lesen können.

Welche Bereiche auf der Internet-Seite sind nicht barriere-frei?

Person mit Liste in der Hand

Die Regeln für Barriere-Freiheit stehen in der BITV 2.0.

Sie stehen in:

  • Paragraph 3 in den Absätzen 1 bis 4.

  • Paragraph 4.

Am 1. März 2022 wurde die Internet-Seite auf Barriere-Freiheit geprüft.

Dabei wurde festgestellt:

Teilweise werden Regeln für Barriere-Freiheit nicht richtig beachtet.

Zum Beispiel bei Bildern, die automatisch gezeigt werden.

Hier kann man das Computer-Programm für die Bilder nicht ändern:

Damit es richtig zu den Regeln für Barriere-Freiheit passt.

Datum dieser Erklärung

Abreißkalender

Diese Erklärung ist vom 3. März 2022.

Barrieren melden

Computer mit Brief Zeichen auf dem Bildschirm

Sollten Sie merken:

Auf unserer Internet-Seiten werden Regeln für Barriere-Freiheit nicht beachtet.

Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an:

web(a)institut-fuer-menschenrechte.de

Bitte schreiben Sie in dieser E-Mail:

Diese Barrieren habe ich gefunden.

Schlichtungs-Verfahren

Drei Personen sitzen an einem Tisch und unterhalten sich

Wenn Sie eine Barriere gemeldet haben und es gibt keine gute Lösung:

Dann melden Sie sich bitte bei der Schlichtungs-Stelle.

Das ist ein Büro.

Dort kann man sich melden:

Wenn es ein Problem zum Thema Barriere-Freiheit gibt.

Dort wird eine Lösung außerhalb von einem Gericht gesucht:

Wenn 2 Seiten sich nicht einigen können.

Dieses Büro kümmert sich um Probleme zwischen:

  • Menschen mit Behinderungen.

  • Büros vom Staat.

Die Arbeit von diesem Büro muss man nicht bezahlen.

Man braucht keinen Anwalt.

Buch mit Paragraphenzeichen auf dem Buch-Einband

Die Regeln für die Arbeit von der Schlichtungs-Stelle stehen in Paragraph 16 vom Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

E-mail über Computer senden

Weitere Infos dazu stehen auf dieser Internet-Seite:

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Dort finden Sie auch Infos.

So stellt man einen Antrag für eine Schlichtung.

Sie können auch eine E-Mail an die Schlichtungs-Stelle schicken:

info(at)schlichtungsstelle-bgg.de

„Leichte Sprache die Bilder“, © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

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