Jedes Kind, das in Deutschland geboren wird, hat das Recht auf eine Geburtsurkunde.
Wenn unklar ist, wer die Eltern sind, dann kann das Standesamt laut § 7 der Personenstandsverordnung mit der Erstellung von der Geburtsurkunde warten. Das Standesamt kann dann eine Bescheinigung erstellen. Darin steht, dass ein Kind geboren wurde und dass es noch keine Geburtsurkunde gibt. Das ist eine Zurückstellung.
Dieses Verfahren kann helfen, wenn die Eltern mehr Zeit brauchen. Zum Beispiel, weil noch Urkunden zur eigenen Person fehlen. So eine Zurückstellung darf aber nicht mehrere Monate dauern. Das ist eine unvollständige Registrierung bei der Geburt und verstößt gegen Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK).
Eine Zurückstellung ist eine Übergangslösung. Das ist nur sinnvoll, wenn Fragen schnell geklärt und fehlende Urkunden und Dokumente schnell beschafft werden können. Eine Zurückstellung ist kein beglaubigter Registerausdruck. Es ist keine Urkunde für eine Person nach dem Personenstandsgesetz. Die genauen Regeln dafür stehen § 55 Absatz 1 Nummer 1 des Personenstandsgesetzes. Eine Zurückstellung ist deshalb auch kein Dokument mit Beweiskraft.
Wenn Sie eine Geburt nicht innerhalb von 2 Wochen anmelden können, dann sollten Sie nach einem beglaubigten Registerausdruck fragen. Das ist im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Der beglaubigte Registerausdruck ist der Beweis, dass das Kind im Geburtenregister eingetragen ist. In diesem Dokument soll dann laut § 35 der Personenstandsverordnung eine Erklärung stehen, dass die Eltern wichtige Dokumente zu ihrer Person nicht vorlegen können. Die Identität der Eltern ist ungeklärt.
In § 54 Absatz des Personenstandsgesetzes steht, dass ein beglaubigter Registerausdruck den gleichen Wert hat wie eine Geburtsurkunde. Aber wenn die Identität der Eltern nicht bewiesen ist, verliert der beglaubigter Registerausdruck an Beweiskraft. Dann soll laut § 35 der Personenstandsverordnung in dem Dokument eine Erklärung stehen, dass die Eltern wichtige Dokumente zu ihrer Person nicht vorlegen können. Die Identität der Eltern ist ungeklärt. Dann beweist der beglaubigte Registerausdruck nur, dass ein Kind geboren wurde. Wenn alle Fragen geklärt und die Identität der Eltern bewiesen sind, dann kann der Registerausdruck geändert werden. Dann kann auch eine Geburtsurkunde erstellt werden.
Sprechen Sie mit den zuständigen Standesbeamt*innen und suchen Sie gemeinsam mit ihnen eine Lösung. Prüfen Sie gemeinsam, bis wann Sie alle Dokumente beschaffen können.
Hier kommen Sie zu weiteren Informationen zum Thema: Analyse "Papiere von Anfang an".