Warum eine Geburtsurkunde wichtig ist

Jedes Kind hat nach internationalen Vorgaben ein Recht darauf, unverzüglich nach seiner Geburt registriert zu werden. Festgeschrieben ist dieses Recht in mehreren menschenrechtlichen Übereinkommen. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) nimmt die Rechte der Kinder in den Blick und gilt seit 1992 auch in Deutschland.

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In Artikel 7 Absatz 1 sieht die UN-KRK explizit vor, dass neugeborene Kinder in ein Geburtenregister einzutragen sind. In Deutschland richtet sich dieser gesetzliche Auftrag an die Standesämter, die für die Ausstellung der Geburtsurkunde zuständig sind. Trotz dieser klaren Regelung gibt es Kinder, die hierzulande auf die Welt kommen, aber keine beziehungsweise erst sehr verspätet eine Geburtsurkunde erhalten. Dies betrifft Neugeborene, deren Eltern nicht in der Lage sind, ihre Identität mit einem Dokument nachzuweisen.

Die Geburtsurkunde ist das zentrale Dokument, das die Existenz eines Menschen belegt. Im Laufe eines Lebens gibt es zahlreiche Situationen und Ereignisse, bei denen die Identität mit einer Geburtsurkunde nachgewiesen werden muss. Eine Geburtsurkunde braucht es zum Beispiel, um staatliche Leistungen wie Kinder- oder Elterngeld beziehen zu können, um einen Pass oder Personalausweis zu erhalten oder um zu heiraten.

Fragen und Antworten rund um die Geburtenregistrierung

Welche Dokumente müssen bei der Registrierung vorgelegt werden?

Eine Geburtsurkunde wird nur dann erstellt, wenn alle Tatsachen, die beurkundet werden sollen, nachgewiesen sind. Dies folgt aus der Beweiskraft der Geburtsurkunde (§ 54 Absatz 1 und 2 PStG); d. h. die Geburtsurkunde liefert immer den vollen Beweis über die Abstammung des betroffenen Kindes. Aus diesem Grund prüfen die Standesämter die vorgelegten Dokumente sehr genau.

Bei der Anzeige sind grundsätzlich folgende Dokumente vorzulegen (§§ 8, 33 PStV)

  • Personalausweise der Eltern
  • Pässe oder Passersatzdokumente der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Eheurkunden der Eltern (soweit vorhanden) oder Vaterschaftsanerkennung
  • Gemeinsame Erklärung der Eltern zur Ausübung der gemeinsamen Sorge der Eltern (optional)
  • Geburtsbescheinigung (bei der Geburt im Krankenhaus übermittelt das Krankenhaus die Geburtsbescheinigung automatisch)
  •  Soweit das Kind ausländischer Eltern möglicherweise die deutsche Staatsangehörigkeit hat (§ 4 Absatz 3 StAG): Angaben zum unbefristeten Aufenthalt des Elternteils (§34 PStV)

Urkunden, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, sollten durch beeidigte anerkannte Dolmetscher*innen übersetzt werden (§ 2 Absatz 2 PStV) und müssen echt sein (mit Legislation oder Apostille versehen).

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Geburtenregistrierung?

Sowohl auf internationaler Ebene als auch auf nationaler Ebene lassen sich rechtliche Grundlagen zur Ausstellung einer Geburtenregistrierung finden. Aus kinderrechtlicher Perspektive spielt insbesondere Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) eine große Rolle. Dort steht: „Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen [...]“.

In Deutschland sind die Standesämter für die Geburtsbeurkundung und die anschließende Ausstellung von Geburtsurkunden zuständig. Besonders relevante Rechtsgrundlagen für die Standesämter sind das Personenstandsgesetz (PStG), die Personenstandsverordnung (PStV) sowie das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO). Daneben sind auch das Völker- und Europarecht für sie wichtig, denn auch die Standesämter sind verpflichtet internationale Vorgaben zu beachten.

Einzelne wichtige Normen können Sie in der Rubrik „gesetzliche Grundlagen“ nachschlagen.

Welche Ereignisse im Leben eines Menschen gibt es, die den Besitz einer Geburtsurkunde nötig machen?

Informationen darüber, wann die Geburtsurkunde im Leben eines Menschen wichtig ist, finden Sie in unserem bewegten Zeitstrahl weiter oben auf der Startseite.

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